Kindes- und Erwachsenenschutz

Auf dem Gebiet des Kindes- und Erwachsenenschutzes erbringen die SDRL folgende Leistungen:

  • Freiwillige Beratung im Kindes- und Erwachsenenschutz
  • Erarbeiten von einvernehmlichen Unterhaltsvereinbarungen (auf Anfrage von unverheirateten Paaren)
  • In Zusammenarbeit und im Auftrag der kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) übernehmen wir folgende Aufgaben:
    • Abklärungen von Gefährdungsmeldungen zu minderjährigen und erwachsenen Personen
    • Führen von Beistandschaften für Kinder und Erwachsene
    • Beraten und begleiten von privaten Mandatspersonen (Primas)

Für die SDRL ist die kantonale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Mittelland Nord zuständig.

Die Pflegekinderaufsicht für unsere Gemeinden wird seit 01.01.2024 vom Regionalen Sozialdienst Wohlen wahrgenommen.

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