Geschichte

Geschichte Sozialdienst

 
 

1 - Allgemeines

1989-2004: Koordinierter Sozialdienst Amt Laupen (KSD)

Nach der Zusammenarbeit von Neuenegg und Laupen nimmt der „Koordinierte Sozialdienst im Amt Laupen“ (KSD) mit Sitz in Laupen per 21.11.1989 seine Arbeit mit zwei Sozialarbeitenden und einer Sekretärin auf. Die Büros befinden sich vorerst in der Gemeindeverwaltung und im Werkhof Neuenegg. 1992 können die Räumlichkeiten im „Alten Spitäli“ in Laupen, oberhalb des BZL, bezogen werden. Dem Verband schliessen sich die Gemeinden Neuenegg, Laupen, Mühleberg und Frauenkappelen mit ca. 10'100 Einwohnern an. Sie übertragen dem Sozialdienst nebst der öffentlichen Sozialhilfe die Aufgabengebiete Asylwesen (spätere Auslagerung an Heilsarmee), Amtsvormundschaft, Pflegekinderwesen, Alimenteninkasso und Bevorschussung.

Die Arbeit in einem so grossen Verbandsgebiet erweist sich als komplexer und zeitaufwendiger, als dies angenommen wurde. Anfänglich sind die Sozialarbeitenden den Gemeinden fix zugeteilt und bieten Sprechstunden an, besuchen die Unterstützten auch zu Hause.

Aufgrund der ersten Erfahrungen drängen sich Anpassungen auf. So werden die Hausbesuche der Sozialarbeitenden aufgrund der unterschiedlichen Wünsche und administrativen Abläufe seitens der involvierten Gemeinden kontinuierlich abgebaut.

Seit 2001 übernehmen die Sozialarbeitenden neue Fälle nach einem Intake- Verfahren, das sich wiederum nach ihrem Beschäftigungsgrad richtet. Sie sind dabei für alle Sachgebiete zuständig (Polyvalenz).

Das neue Sozialhilfegesetz SHG wird per 1.1.2003 eingeführt.

Gleichzeitig werden im Vorstand des KSD- Ressorts und Arbeitsgruppen gebildet.

2005 – 2013: Sozialdienst Amt Laupen (SDAL)

Nach derÄnderung des Organisationsreglementes 2005 wird die Delegiertenversammlung aufgelöst und jede Verbandsgemeinde hat zwei Sitze im Vorstand. Der Verbandsname wird auf „Sozial-dienst Amt Laupen“ (SDAL) geändert.

Per 1.1.2005 tritt Frauenkappelen aus dem Verband aus. Mit Wirkung ab 2006 wird mit den Partnergemeinden Ferenbalm, Golaten, Gurbrü, Kriechenwil, Münchenwiler und Wileroltigen eine Leistungsvereinbarung unterzeichnet. Bürogemeinschaften mit dem Sozialmedizinischen Dienst und der Pro Senectute werden im Verlaufe der kommenden Jahre aufgelöst. Ab 2007 hat hingegen die Berner Gesundheit BEGES eine lokale Vertretung in unseren Büros.

Ab 1995 können aus Platzgründen keine PraktikantInnen mehr ausgebildet werden. Dies wird mit dem Umbau 2007 wieder möglich. Im Halbjahres-Rhythmus werden angehende SozialarbeiterInnen im Zweit-Praktikum ausgebildet, anfänglich polyvalent, ab 2020 getrennt nach Sozialhilfe resp. KES.

Das Sockeldarlehen stellt jeweils die Gemeinde Mühleberg zur Verfügung. Die anfallenden Kosten werden gemäss ausgehandeltem Verteilerschlüssel auf die Verbands- und Partnergemeinden aufgeteilt. Dieses Darlehen erlaubt den SDRL als Verband ohne Eigenkapital/ Vermögen, über liquide Mittel für die Alltagsgeschäfte zu verfügen. Alternativ hätte die aufwendigere und teurere Option bestanden, zu diesem Zweck ein Darlehen bei einer Bank aufzunehmen.

Per 1.1.2007 wird eine Co-Geschäftsleitung eingesetzt. Dadurch sind die Bereiche Fachdienste und Betrieb klar abgegrenzt und optimal besetzt. Dank dieser Veränderung kann die jahrelange Personalfluktuation gestoppt werden, was sich auf die Qualität und Konstanz des ganzen Dienstes positiv auswirkt.

Seit 2010 werden im kaufmännischen Bereich Lernende ausgebildet.

Im Jahr 2007 erfolgen der Umbau und die Erweiterung der Büroräumlichkeiten. Nebst den baulichen Sicherheitsvorkehrungen wird das Erscheinungsbild angepasst, ein eigenes Farbkonzept inkl. Logo umgesetzt und eine eigene Website aufgeschaltet – www.sodirela.ch.

2008 erarbeiten Vorstandsmitglieder, Geschäftsleitung und Mitarbeitende gemeinsam ein Leitbild. Es wird eine Betriebsanalyse durchgeführt. Aufgrund der Auswertung der Resultate erfolgt die Umsetzung im Rahmen eines ProzessManagements. Teil davon ist die Fallsteuerung, wonach die KlientInnen mit zeitlich und inhaltlich klar festgelegten Dienstleistungspaketen bedient werden. Das System wird 2015 überarbeitet und angepasst.

ab 2014: Soziale Dienste Region Laupen (SDRL)

Da die Ämter nicht mehr existieren, passt auch der Name nicht mehr und wird geändert auf „Soziale Dienste Region Laupen“ (SDRL). Zur Entlastung der CoGeschäftsleitung wird 2014 ein Sozialarbeiter als Bereichsleiter eingesetzt.

2013 und 2017 erfolgt eine Erweiterung der Büroräumlichkeiten.

Der Stellenplan wird nach der Prozessprüfung 2017 auf 1‘430% festgelegt. Aufgrund der steigenden Fallbelastung und der zunehmenden Fallzahlen, mit bedingt durch die Corona-Pandemie, wird der Stellenplan auf 1‘625% erhöht. Die langjährig als Einzelbüros genutzten Räumlichkeiten werden deshalb teilweise als Doppelbüros genutzt. Zudem haben die Mitarbeitenden die Möglichkeit, einen Teil ihrer Arbeit im Home-Office zu erledigen, was mittlerweile zu den zeitgemässen Anstellungsbedingungen gehört.

2017 erarbeitet die Geschäftsleitung eigene Führungsgrundsätze, basierend auf dem Leitbild. Die Festlegung einer einheitlichen betrieblichen Haltung und der daraus erfolgenden Grundsätze für alle Mitarbeitenden hat sich hinsichtlich neuer Mitarbeitender und der Koordination zwischen Geschäfts- und Bereichsleitung bewährt.

2017 ändert der Kanton Bern das Abrechnungssystem. Anstelle von Besoldungspauschalen wird neu mit sogenannten Fallpauschalen abgerechnet. Damit wird die Finanzierung des Personals im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz KES (Kindes- und Erwachsenenschutz) vom Bereich Sozialhilfe WSH (Wirtschaftliche Sozialhilfe) und Alimentenhilfe entkoppelt. Damit verbunden werden die vorhandenen Prozess-Abläufe überarbeitet und auf neun Prozesse reduziert. Als Folgeprojekt wird die Umstellung auf einen prozessorientierten Betrieb lanciert. Per Ende 2021 wird die Polyvalenz erfolgreich aufgehoben, was der schweizweit beobachteten und empfohlenen Tendenz entspricht, die Bereiche noch mehr zu spezialisieren. Die Umstrukturierung bedingt auch die Neuzuteilung der Administration in die einzelnen Prozesse.

Per Ende 2018 fusioniert Golaten mit Kallnach und tritt aus dem Verband aus. Dieser besteht aktuell aus drei Verbands- und fünf Partnergemeinden und deckt ein Einzugsgebiet von ca. 15‘000 EinwohnerInnen ab.

2 – Bereiche

Sozialhilfe (SH)

Das im SHG verankerte Bonus Malus-System des Kantons Bern soll ab 2015 die Kosteneffizienz in den Sozialdiensten fördern. Es vergleicht die unterschiedlichen Sozialhilfekosten in den Sozialdiensten und belegt sie bei grosser Abweichung vom Durchschnittswert mit einem Bonus bzw. mit einem Malus. Strukturen und Prozesse werden dahingehend überprüft, wo und wie Mittel effizienter eingesetzt oder zusätzliche Einnahmen generiert werden können. Das Bonus-Malus-System wird 2017 aufgrund mehrerer Einsprachen als verfassungswidrig beurteilt und ohne Folgen für die Gemeinden wieder abgeschafft. Eine Diskussion über ein neues Kostenanreizsystem in Form eines Selbstbehalts der Gemeinden läuft.

Im Rahmen des Controllings gilt seit 2013 für alle Auszahlungen das Vier- AugenPrinzip. Unterstützungen werden nur noch gewährleistet, wenn alle nötigen Unterlagen vorhanden und gemachte Auflagen erfüllt sind. Seit 2019 erfolgt ein Grossteil des Controllings mittels einer speziellen Software (BFZ: Bewilligen- FreigebenZahlen). Im Rahmen dieser Qualitätssicherung wird 2015 erneut eine Arbeitsplatzanalyse gemacht, und 2017 das Projekt „Nachhaltige Ablösung“ (wirkungsorientierte Prozessgestaltung) durchgeführt.

Der Kanton Bern verzichtet seit 2011 auf die Anpassung des Grundbedarfs an die Teuerung. 2022 erfolgt die Einführung des Gesetzes über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf (KFSG), welches die Finanzierung von Angeboten im Zusammenhang mit Förder- und Schutzmassnahmen im Kanton Bern ausserhalb der Sozialhilfegesetzgebung regelt. Den Sozialdiensten kommen in diesem Zusammenhang neue Aufgaben zu (Indikationsabklärung, Abklärung Kostenbeteiligung der Eltern, Leistungsbestellung, Bedarfsüberprüfung).

2023 erfolgt eine Anpassung der Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe des Kantons Bern, in welcher die Sozialhilfe für vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer gekürzt wird.

Alimentenwesen

Die Alimentenhilfe bietet Inkassohilfe an für Kinderunterhalt, Kinderzulagen und nachehelichen Unterhalt. Die Organisation der Alimentenhilfe ist grundsätzlich Sache der Kantone. Das kantonale Recht definiert mindestens eine Fachstelle, die auf Gesuch hin der Person hilft, welche Anspruch auf Unterhaltsbeiträge hat. Sofern der Kinderunterhalt nicht vollständig oder unregelmässig bezahlt wird, kann ein Gesuch um Bevorschussung geprüft werden. Die Alimentenbevorschussung ist seit dem 2015 vermögens- und einkommensabhängig und muss jährlich neu geprüft und verfügt werden. Daneben ist die Alimentenhilfe auch für das Inkasso gemäss SHG zuständig und inkassiert fehlende Unterhaltsbeiträge zu Gunsten der wirtschaftlichen Sozialhilfe von unterstützten KlientInnen.

JobChance + LIFT

Seit 2010 laufen die Projekte JobChance und JobChance Nischenarbeitsplätze, welche vom Kanton gefördert werden. Sie richten sich an Sozialhilfe-BezügerInnen, welche wieder in den Arbeitsprozess einsteigen möchten. Anfänglich wurden neun Plätze für die Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt bewilligt, ab 2018 wird das Angebot auf vier Plätze reduziert. Das anfängliche Projekt besteht nunmehr als fixes Angebot.

In Zusammenarbeit mit den Schulen startet das Jugendprojekt LIFT, welches seit Sommer 2020 ebenfalls in den Dienstleistungskatalog aufgenommen wird.

LIFT ist ein Integrations- und Präventionsprogramm für Jugendliche ab der 7. Klasse mit erschwerter Ausgangslage bezüglich der späteren direkten Integration in die Arbeitswelt. Kernelemente stellen die zwei bis vier durch Koordinierende vermittelten „Wochenarbeitsplätze“ in Gewerbebetrieben der jeweiligen Region dar, welche vielseitige Einblicke vermitteln und Selbstwirksamkeit erfahren lassen, dadurch massgeblich zu einem gelungenen Übertritt ins Berufsleben beitragen. Die Kosten teilen sich die teilnehmenden Gemeinden Laupen, Mühleberg und Neuenegg zu je einem Drittel.

Kindes- und Erwachsenenschutz (KES)

Mit dem neuen Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz beginnt 2013 eine neue Aera. Das Gesetz stellt eine tiefgreifende Reform der bisherigen Vormundschaftsbehörden dar. Anstelle der Gemeindebehörden ist neu die regionale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) in Fraubrunnen zuständig. Diese übernimmt die Verantwortung für die Prüfung von Kindes- und Erwachsenenschutzfällen sowie die Entscheidungsfindung. Die administrative Arbeit der ehemaligen Vormundschaftsbehörden-Sekretariate verlagert sich in den Sozialdienst.

Die Reform des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts zielte darauf ab, die Rechte und Bedürfnisse von Kindern und Menschen mit besonderen Schutzbedarf besser zu schützen und gleichzeitig die Verfahren transparenter und effizienter zu gestalten. Das bestehende System galt als veraltet und den zeitgemässen Anforderungen nicht mehr gewachsen. Im Vordergrund stand die Stärkung der Selbstbestimmung der Schutzbefohlenen und damit die Förderung der individuellen Autonomie und Würde. Dies sollte durch mehr Mitspracherecht und mehr Entscheidungsfreiheit über die eigenen Angelegenheiten erreicht werden. Ein weiterer Eckpfeiler des neuen Rechts ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit verschiedener Fachleute, um eine ganzheitliche Betreuung sicherzustellen.

Die Umsetzung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts erforderte die Entwicklung neuer Verfahren und die Anpassung der Rechtspraxis. Es ist ein komplexer Prozess, welcher weiterhin andauert, da die Reform weitreichende Veränderungen mit sich bringt. Insgesamt hat sie dazu beigetragen, die Qualität des Kindes- und Erwachsenenschutzsystems in der Schweiz zu verbessern.

Schulsozialarbeit (SSA) / Offenen Kinder- und Jugendarbeit

Zeitgleich mit der Einführung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes wird für die Gemeinden Neuenegg, Laupen und Mühleberg die Schulsozialarbeit provisorisch eingeführt. Das Angebot hat sich seit Beginn sehr gut an den Schulen etabliert und ist nicht mehr wegzudenken. Nach einer umfassenden Evaluation durch die Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW im Jahr 2016 werden diese Bereiche in den Gemeinden Neuenegg, Laupen und Mühleberg integriert. Die hohe Komplexität der Themen an den Schulen sowie steigende SchülerInnenzahlen haben dazu geführt, dass die SSA je länger je mehr aus- bzw. überlastet ist. Zusätzliche Stellenprozente sind aktuell in Abklärung. Auch die Partnergemeinden überlegen sich, wie sie sich Zugang zur SSA verschaffen können. Ausschliesslich punktuelle Kurzangebote entsprechen nicht dem Auftrag der SSA und werden der angestrebten Professionalität nicht gerecht.

Mit der Einführung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts und der SSA wurde ein Konzept über die Regionalisierung der offenen Kinder- und Jugendarbeit von Laupen, Mühleberg und Neuenegg erarbeitet, um auch diesen Bereich im SDRL zu integrieren. Das Projekt wurde jedoch wegen Nicht-Einigkeit wieder verworfen. In der Folge hat 2023 die erweiterte Regionale Kinder- und Jugendarbeit Sensetal ROKJA als professionelles Angebot der Kinder- und Jugendförderung der Gemeinden Neuenegg, Laupen, Mühleberg, Frauenkappelen, Kriechenwil, Gurbrü und Ferenbalm ihre zahlreichen Aktivitäten aufgenommen.

6.12.2023_kmö/mk

design by Atelier Herrmann | code by eMeidi.com